Mitnahme von MPH nach Polen ?

22.04.2006 17:59
avatar  Tonks
#1
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Hallo,
wer hat Informationen über die Mitnahme von Methylphenidat nach Polen?
Die Republik Polen hat das Schengener Abkommen bisher nicht umgesetzt
und in diesem Fall müßte das Formular für *andere* Länder mitgeführt werden.
Auf mehrere Anfragen bei einem polnischen Konsulat sowie der polnischen Botschaft
in Berlin erhielt ich gar keine bzw eine nur sehr unzureichend Antwort.
Ich solle eine ärztliche Bescheinigung mitnehmen. (Ha, ja welche denn?)
Auch meine Anfragen an das Auswärtige Amt und das BfArM blieben ebenfalls
unbeantwortet. Weiß jemand von Euch welche Bescheinigung erforderlich ist?

Viele Grüße

Tonks


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22.04.2006 21:37
#2
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Also soweit ich informiert bin, haben verschiedene Firmen die MPH vertreiben Formulare die man anfordern kann. ( Oder runterladen ??? Oder die gefaxt werden können???das weiß ich nicht mit Sicherheit...)
Auf jeden Fall kann man dieses Formular anfordern und dann muss der Arzt, der dir das MPH verschrieben hat , seine Unterschrift druntersetzen.
Diese Formulare sind extra für´s Ausland.
Ob man es in Polen braucht weiß ich nicht, aber mach es auf jeden Fall. In manchen Ländern wie Israel, Kanada und Asien ist es sehr, sehr, sehr wichtig !!!!


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22.04.2006 22:10
avatar  Tonks
#3
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Hi Gornisch,

vielen Dank für Deine Antwort.
Es gibt zwei Formulare- Eins für die Länder, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben
(und es auch umsetzten) und dann noch für die Länder,die es nicht unterzeichnet haben.
Ich möchte gerne wissen, ob es für Polen ausreicht das Formular für *andere Länder*
zu verwenden. Oder muß ich noch zusätzliche Bescheinigungen beibringen?
Von der polnischen Botschaft erhielt ich ja keine Antwort auf meine Anfragen.
Für etliche Länder langt die Bescheinigung gem.Art.75 des Schengener Durchführungsabkommens
(z.B. Spanien, Dänemark). Polen fällt aber nicht darunter.


Viele Grüße und ein nettes Wochenende,
wünscht Tonks


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22.04.2006 22:14
#4
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Wenn ich dran denk,dann frag ich am Montag mal nach. Mein Onkel ist Doc, vielleicht weiß der weiter...
ich meld mich dann wieder
gornisch


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23.04.2006 01:54
avatar  ( Gast )
#5
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( Gast )

Hallo Tonks!

Melde Dich doch mal bei den Leuten vom ADS e.V. Die können Dir sicher mit gutem Rat weiter helfen. Aussagen wie "ich glaube" sind in so einem Fall leider nicht sehr hilfreich und im schlimmsten Fall kann das auch in einer Anklage wegen Drogenbesitzes enden. Um sowas zu vermeiden sollte man sich von Leuten beraten lassen die davon eine Ahnung haben bzw. man sollte sich informieren, wie man mit solchen Personen Kontakt aufnehmen kann. Ich bin mir recht sicher, dass Du nicht die erste bist, die mit einer solchen Frage beim ADS e.V. ankommt.

Viel Glück

Carsten
_____________________________________________
Ach, die Welt ist ungerecht.
Dir gehts gut und mir gehts schlecht.
Wär' die Welt doch nur gerechter,
Dann gings mir besser und Dir schlechter.
(Manfred Rommel)


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23.04.2006 18:54
#6
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Hmm, hab auch noch was gefunden. Wie ich schon sagte, hat die Pharmaindustrie schon Formulare für die verschiedenen Länder angefertigt, die man downloaden kann und die man dann noch bestätigen lassen muss. Mit Liste, wo man was machen muss. Ausserdem auch Info für Länder die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben und auch Info für andere Länder.( Polen hat es unterzeichnet, aber noch nicht ganz umgesetzt, also aufpassen !!!Wichtig ist auch, dass man es auch in englischer Sprache dabei hat...na ja, das kannste dann ja selber nachlesen.)
Wichtig ist auch wie lange du in einem Land bist, und wieviel du an Medi´s mitnimmst.
Da ich hier keinen Link setzen will, mail ich es dir privat.
Man kann es aber auch auf der Website von Janssen-Cilag finden.
Und natüüüürlich auch beim ADS-eV .....!!!!!!
Grüße
gornisch


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24.04.2006 14:28
#7
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So nun gaaaanz genau : Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen
Behandlung-Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens-
( kann man bei Janssen-Cilag , oder bei Medice runterladen )

( mit englischer und französischer Übersetzung !!! )

Auf diesem Formular muss 1. der verschreibende Arzt mit Stempel und Unterschrift Name und Adresse unterzeichenen.
2. Name ,Adresse, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Geb.datum, Geschlecht, Nr. des Passes, Dauer der Reise in Tagen
angeben werden.
3. Handelsname des Medikaments, internationale Bezeichnung des Wirkstoffs, Gebrauchsanweisung, Reichdauer der Ver-
schreibung in Tagen---MAX.30 TAGE !!!,Darreichungsform, Wirkstoffkonzentration,Gesammtwirkstoffmenge ( z.Bsp.
3*1 ( 3*10mg)ergibt 21*30=630 mg.Die zulässige Höchstmenge ist 1500 mg.
4. die zuständige Behörde unterschreiben ( beglaubigen )
Der Patient muss die Bescheinigung von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigen
lassen.In vielen Bundesländern sind die Gesundheitsämter von der Landerbehörde damit
beauftragt.
ACUTUNG : EU ist nicht gleich Schengener Abkommen.Dem Sch.Abk. noch nicht beigetreten sind England, Irland, Dänemark, Schweden und Finnland !Dennoch wurden diese Bescheinigungen bisher auch in diesen Ländern von Polizei und Zoll akzeptiert.

Bei anderen Ländern muss man Kontakt mit dem Konsulat aufnehmen. Dort dann mit dem Zoll,( der ist da nämlich zuständig ) und nachfragen was sie für Gesetze bezüglich Betäubungsmittel haben.

So, ich hoffe das war nun ausführlich genug !!!
Für ADS´ler in Kurzform : Bescheinigung von Fa.Medice oder Jansen-Cilag runterladen.
alles ausfüllen und beglaubigen lassen
in englischer Sprache dabeihaben ( download)
Wenn kein Schengener Abkommen, dann Konsulat des Landes anrufen,sich mit der Zollbehörde dieses Landes verbinden
lassen und nachfragen was zu tun ist

ENDE
Grüße Gornisch


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