Immer wieder gibt es die Aussage, dass Lehrer keine Medikamente geben dürfen. Das stimmt natürlich, sie dürfen nicht einfach so mal ein Aspirin, Fiebermittel oder ähnlichens geben.
Für Kinder mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes u.ä. gibt es aber oft schon Regelungen und Möglichkeiten auch in offiziellen Verlautbarungen.
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität etc. Außerdem hoffe ich, dass ich die rechtlichen Vroschriften richtig interpretiert habe: Aber die meistens aufgezeigte Lösung einer schriftlichen Vereinbahrung zwischen Schule-Lehrer und Eltern, die genaue Dosierung angibt mit Zeiten und einer ärztlichen Verordnung und einem zivilrechtlichen Haftungsausschluß gegenüber der Lehrkraft: das sollte bei gutem Willen der Schule evtl. auch woanders möglich sein.
1) Wichtige Veröffentlichung in diesem Zusammenhang: Chronische Erkrankungen als Problem und Thema in Schule und Unterricht, Hrsg. Bundesgesundheitszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Ja, ADHS ist eigentlich keine Krankheit unserem Verständnis nach, aber ist hier neben Diabetes u.ä. ziemlich gut erläutert und befürwortet dass eine Medigabe in Absprache zwischen Eltern und Schule möglich und ratsam ist insbesondere bei Klassenfahrten u.ä.)
Zitat: generell kann von der Schule erwartet werden, dass sie Medikamtente in Form von Tabletten ... verabreicht, wenn die Dosierung vom Arzt festgelegt ist ...
In Hessen muss die Lehrkraft explizit einverstanden sein, aber mit Dosierung vom Arzt und Absprache mit den Eltern ist hier sogar ein Haftungsausschluß im Text erwähnt.
5) Bayern In diesem Brief des Kultusministeriums allerdings von 2007 darf der Lehrer den Schüler zumindest an eine Medigabe erinnern.
6) Niedersachsen Hier gibt es einen Artikel aus dem Kultusminsiterium, der zwar eigentlich im Zusammenhang mit Diabetes geschrieben wurde, aber die angeratene schriftliche Vereinbarung lässt sich wohl übertragen http://www.diabetes-kinder.de/modularx/i...luss_lehrer.pdf
So, ich suche weiter nach anderen Bundesländern. Glaube, dass ich bzgl. Saarland und Rheinalnd-Pfalz auch schon mal was gelesen habe.
Grüße FaVe
Wahnsinn ist erblich, .... man kann ihn von seinen Kindern bekommen
Zum Glück sind wir mit den Medis zwar gerade nicht auf die Lehrer angewiesen ... aber da hast Du dir sehr viel Arbeit gemacht, das alles rauszusuchen! Super !!! Danke dafür!
Liebe Grüße
lupa
Die höchste Form des Glücks ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit. (Erasmus von Rotterdam)
hier eine Veröffentlichugn des Klutusminsiteriums bezüglich chronischen Krankheiten (jaaa, aber siehe oben), hier ist osgar explizit eine Haftung des Lehrers ausgeschlossen
von der dguv = Deutsche Gesetzlich Unfallversicherung.
So, aber wie wir alle wissen, ist die Bereitschaft von Schule / Schulleitung und jeweiligen Lehrer vor allem maßgeblich, wenn die MPH für die neue Modedroge halten, ADHS für eine Allerweltsdiagnose .... usw. helfen die besten Verwaltunsvorschriften nichts Grüße FaVe
Wahnsinn ist erblich, .... man kann ihn von seinen Kindern bekommen
Sommerzeit: Klassenfahrtszeit. Darum versuche ich das hier mal hochzuschubsen. Ich glaube, dass nciht alle Links funktionieren, werde demnächst mal eine Atkualisierung versuchen. Sehe gerade (ja !!!! erst lesen, dann schreiben) dass Zottel auch schon einige Links gesetzt hat, in einem extra Thread, also gilt hier, doppelt hält besser
Grüße FaVe
Wahnsinn ist erblich, .... man kann ihn von seinen Kindern bekommen
wo war ich nur im Februar??? Diesen Thread kannte ich noch gar nicht !!!
Danke fürs hochschubsen!!!
Bei dieser Verwaltungsvorschrift http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?qu...d.psml&max=true frage ich mich, ob denn nun ein Haftungsausschluss in eine "schriftliche Lehrerbeauftragung" seitens der Eltern reingehört oder nicht UND: wie dieser dann formuliert sein sollte.
Zitat So, aber wie wir alle wissen, ist die Bereitschaft von Schule / Schulleitung und jeweiligen Lehrer vor allem maßgeblich, wenn die MPH für die neue Modedroge halten, ADHS für eine Allerweltsdiagnose .... usw. helfen die besten Verwaltunsvorschriften nichts
In dem Fall muss vielleicht einfach mal das Stichwort Inklusion herhalten.