ZitatDas Sächsische Landessozialgerichts hat einem minderjährigen Schüler, der unter einer Lese-Rechtschreibstörung leidet und gemeinsam mit seinem Vater Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezieht, in einem Eilverfahren die Gewährung von Lernförderung für die Teilnahme an außerschulischem Einzelunterricht (Nachhilfe) zugesprochen. Nach Auffassung des Gerichts belegt die Entwicklung des Schülers, dass er unter Inanspruchnahme der außerschulischen Lernförderung ausreichende Lernergebnisse erzielt und die Versetzung in die jeweils nächste Klassenstufe und perspektivisch ein Schulabschluss wahrscheinlich ist.
Wenn ein chaotischer Schreibtisch ein Anzeichen für einen chaotischen Geist sein soll, was sollen wir dann von einem leeren Schreibtisch halten? -Albert Einstein-
Eine bissige Bemerkung, die nicht auf die Goldwaage zu legen ist:
Jetzt zahlt der Staat dafür, dass seine Lehrer/innen versagen, Geld für privaten Zusatzunterricht. In der Privatwirtschaft wird jemand entlassen, der seine Arbeit nicht anständig erledigt.