Frage zum Nachteilausgleich

18.09.2015 13:02
avatar  Laura S
#1
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Hat jemand konkrete Informationen darüber oder eigene Erfahrungen? Ich komme darauf, weil die Ärztin meines Sohnes beim Termin gestern erwähnte, dass im Gespräch mit der Erziehungshilfe, die ja mit im Boot ist in der Schulproblematik, das Thema Nachteilausgleich fiel. Ich bin da gestern nicht näher darauf eingegangen, weil zur zeit erstmal anderes im Vordergrund steht, aber dennoch habe ich mich gefragt, was genau soein Nachtteilausgleich bedeutet. Also so grundsätzlich kann ich mir das schon vorstellen, aber beim googlen fand ich überwiegend nur Informationen zu Nachtteilausgleichen bei Behinderungen. Und dass das bei ADHS wohl noch nicht so verbreitet sei. Dennoch scheint es ja eine Möglichkeit zu sein... Mir geht es da nur um die Frage, was das ganz genau bedeutet für das Kind und ob das bei ADHS sinnvoll ist. ES kann ja sicher auch zum Nachteil werden... oder? Vielleicht hat da jemand ein paar Infos drüber für mich.

Grüße Laura


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18.09.2015 14:12
avatar  smilla
#2
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Hallo Laura...

einen Nachteilsausgleich kann jede Schule für das Kind festklopfen, allerdings mit zwei Möglichkeiten:

Hast Du ein sonderpädagogisches Gutachten für Fördermaßnahmen, Behinderung oder Lernschwächen jeder Art, kann ein Nachteilsausgleich gestellt werden, bei dem das Kind leistungsdifferenziert beurteilt wird.
Das heisst, es bekäme andere Aufgaben in Arbeiten, z.B. einen Lückentext anstatt ein Diktat.
Hast Du kein Gutachten über eine vorliegende Störung/ Beeinträchtigung, wird das Kind leistungsgleich beurteilt und der Nachteilsausgleich liegt dann bei z.B. zehn Minuten länger für die Mathearbeit oder alleine in einem Raum sitzen können.

Beide werden auf einer Klassenkonferenz beschlossen und abgeklopft! Schade nur, dass sich nicht jeder Lehrer so dran hält uns sie es sich so .ocker hinlegen können, wie es passt! War bei uns jedenfalls so!

War jetzt nur kurz erklärt, sorry, aber vielleicht hilft es Dir schon!

Möglicherweise ist es auch von Bundesland zu Bundesland anders...es werden sich sicher noch ein paar auf Deinen Beitrag melden.

Gruss, smilla


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19.09.2015 00:24
avatar  FaVe
#3
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Hallo!

Alles was Schule betrifft, ist immer von den Bundesländern geregelt, wenn du also im Netz suchst, dann mit deinem Bundesland.

In meinem ist es allerdings so, dass da in dem entsprechenden Erlass ganz viele Kann-Reglungen drin stehen: da entscheiden Schulen und einzelne Lehrer, wieviel sie dem Kind zugestehen.
Bei uns wird ein Nachteilsausgleich auch meistens im zeugniss erwähnt, weil eben die Noten unter anderen Bedingungen erzielt wurden.

Zumindest muss dann die Diagnose ganz offen gelegt werden: da müssen alle unterrichtenden Lehrer Bescheid wissen, evtl. sogar mitbeschließen. Bei uns war es in den letzten Schuljahren oft schon hilfreich, wenn ich mit den Klassenlehrern Absprachen über Sitzplatz ... getroffen habe.

Jetzt lass erstmal die Behandlung mit Medikamenten richtig in Gang kommen, vielleicht klappt dann alle so gut, dass sich die Frage Nachteilsausgleich nicht mehr stellt???!!

Grüße FaVe

Wahnsinn ist erblich,
.... man kann ihn von seinen Kindern bekommen

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