Reisen mit Medis (USA)

10.04.2007 22:09
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#1
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( Gast )

Hallo,

ich brauche mal einen Rat zu o.g. Thema. Wir planen mit meinem Sohn eine Reise in die USA und er kann leider auch
während der Ferien nicht auf seine Medis verzichten. Wenn ich Methylphenidat mitführe brauche ich doch fürs
Ausland immer eine Bescheinigung vom Arzt. Wer kennt sich mit den Bestimmungen für die USA aus. Wäre für Infos,
Rat und Erfahrungen sehr dankbar!!

LG
Topolinamaus


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10.04.2007 23:21
avatar  Tonks
#2
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Hi Topolinamaus,

schau doch mal auf die Seite des ads ev., dann "Über ADHS", dort die Rubrik
"Mit Methylphenidat ins Ausland" anklicken.

Oder falls du dir nicht sicher bist erkundige dich bei der US Botschaft nach den
genauen Einreisebestimmumngen.

lg, Tonks


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10.04.2007 23:47
avatar  usawerner ( gelöscht )
#3
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usawerner ( gelöscht )

Hallo Topolinamaus,

ich lebe in den USA. Meine Tochter bekommt hier ebenfalls ihre Medis verschrieben. die kann man genauso in der Apotheke holen wie in Deutschland auch.

Wenn da Bestandteile drin sind, die in Deutschland unter das Betaeubungsmittelgesetz fallen wuerde ich fuer die Einreise auf jeden Fall eine kurze Bestaetigung vom Arzt bereithalten. Obwohl die Amerikaner sehr tollerant sind versteht der Zoll bei Betaeubungsmitteln und bei Lebensmitteln nicht viel Spass. Die Bestaetigung sollte allerdings in Englisch verfasst sein - bei den Sprachen ist man hier nicht ganz so breit angelegt wie in Europa.


Gruesse aus South Carolina


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13.04.2007 13:04
#4
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Achtung,macht nicht irgendetwas, dass kann teuer und gefährlich werden.Bitte richtig mit dieser Sache umgehen.Nicht irgendeine Bestätigung vom Arzt holen !!!! Richtig machen !!!

So nun gaaaanz genau : Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen
Behandlung-Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens-
( kann man bei Janssen-Cilag , oder bei Medice runterladen )

( mit englischer und französischer Übersetzung !!! )


Auf diesem Formular muss 1. der verschreibende Arzt mit Stempel und Unterschrift Name und Adresse unterzeichenen.
2. Name ,Adresse, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Geb.datum, Geschlecht, Nr. des Passes, Dauer der Reise in Tagen
angeben werden.
3. Handelsname des Medikaments, internationale Bezeichnung des Wirkstoffs, Gebrauchsanweisung, Reichdauer der Ver-
schreibung in Tagen---MAX.30 TAGE !!!,Darreichungsform, Wirkstoffkonzentration,Gesammtwirkstoffmenge ( z.Bsp.
3*1 ( 3*10mg)ergibt 21*30=630 mg.Die zulässige Höchstmenge ist 1500 mg.
4. die zuständige Behörde unterschreiben ( beglaubigen )
Der Patient muss die Bescheinigung von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigen
lassen.In vielen Bundesländern sind die Gesundheitsämter von der Landerbehörde damit
beauftragt.
ACUTUNG : EU ist nicht gleich Schengener Abkommen.Dem Sch.Abk. noch nicht beigetreten sind England, Irland, Dänemark, Schweden und Finnland !Dennoch wurden diese Bescheinigungen bisher auch in diesen Ländern von Polizei und Zoll akzeptiert.

Bei anderen Ländern muss man Kontakt mit dem Konsulat aufnehmen. Dort dann mit dem Zoll,( der ist da nämlich zuständig ) und nachfragen was sie für Gesetze bezüglich Betäubungsmittel haben.

So, ich hoffe das war nun ausführlich genug !!!
Für ADS´ler in Kurzform : Bescheinigung von Fa.Medice oder Jansen-Cilag runterladen.
alles ausfüllen und beglaubigen lassen
in englischer Sprache dabeihaben ( download)
Wenn kein Schengener Abkommen, dann Konsulat des Landes anrufen,sich mit der Zollbehörde dieses Landes verbinden
lassen und nachfragen was zu tun ist



Grüße Gornisch


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14.04.2007 13:47
#5
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Hmm, einige Staaten sind noch dazugekommen ....meine Liste war nicht mehr so aktuell.Also einfach nochmal nachschaun ob das Urlaubsland zum Schengener Abkommen gehört und ob es keine Sonderregelung hat.
Gruß
gornisch
( hatte es mir leicht gemacht und einfach meinen Bericht von vor einiger Zeit hier reinkopiert.....ist alles noch richtig, nur gehören nun schon mehr Staaten dazu....freu !)


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