Hallo Gornisch,
das ist jetzt aber eine interessante Begründung: Der Klassendurchschnitt wird nicht druntergeschrieben, um die WÜRDE der Schüler zu wahren, weil ein Kind traurig sein könnte, wenn es unter dem Klassendurchschnitt liegt
. Was ist aber mit dem Trost, denn die Angabe des Durchschnitts dem Kind (und seinen Eltern) spenden würde, wenn es daraus erkennt, dass es mit seiner schlechten Note im Vergleich zur restlichen Klasse nicht alleine ist. Und außerdem dürfte die ihm vom Lehrer verpasste schlechte Note das Kind viel trauriger machen, als die Erkenntnis, wo es dabei im Vergleich zur übrigen Klasse liegt. Die WÜRDE der Kinder würde, nach der genannten Logik, viel besser geschützt werden, wenn überhaupt keine Noten erteilt werden!
Außerdem habe ich Probleme, die von der Lehrkraft und dem Schulleiter genannte Begründung mit dem in der Notenverordnung von B-W genannten Ziel und Zweck der Benotung in Einklang zu bringen. Ich zitiere aus dem Vorwort zur "Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung":
"Der gemeinsame Erziehungsauftrag von Elternhaus und Schule erfordert auch eine möglichst umfassende Information der Eltern über die schulische Entwicklung ihrer Kinder. (...) Durch die Möglichkeit, die Notentendenz anzugeben und die Beurteilung durch zusätzliche Ausführungen zu erläutern, kann diese Information den Eltern wertvolle Hinweise für ihre Erziehungsarbeit geben."
Die zusätzliche Angabe des Klassendurchschnitts (und Notenspiegels) wäre doch gerade im Sinne der "möglichst umfassenden Information der Eltern über die schulische Entwicklung ihrer Kinder." Die Note bekommt doch erst ihre wirkliche Bedeutung als Beurteilungsgrundlage, wenn die Eltern auch beurteilen können, wie ihr Kind damit im Verhältnis zur übrigen Klasse steht. In diesem Sinne wäre die Angabe des Klassendurchschnitts ein "wertvoller Hinweis für die Erziehungsarbeit".
Ich zitiere auch noch aus §1 (Allgemeines) der Notenverordnung:
"Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule erfordert neben der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auch deren Feststellung zur Kontrolle des Lernfortschritts und zum Leistungsnachweis. Als Kontrolle des Lernfortschritts soll sie Lehrern, Schülern (und) Erziehungsberechtigten (...) den erzielten Erfolg bestätigen, ihnen Hinweise für den weiteren Lernfortgang geben und damit die Motivation des Schülers fördern."
Ein schlechter Klassendurchschnitt wäre eher ein Trost für jedes Kind mit schlechter Note - und somit auch im Sinne seiner WÜRDE. Allerdings könnte er - bei Bekanntgabe - möglicherweise auch eher ein ungünstiges Licht auf die pädagogische Leistung des Lehrers werfen als auf die Lernleistung des Kindes. Ich will ja der Lehrerkonferenz nichts unterstellen, aber vielleicht hatte man mit dieser Entscheidung die eigene Würde eher im Auge als die der Kinder?
Gemäß §2 (Konferenzen, Klassenpflegschaft) der Notenverordnung müsste der genannten Entscheidung der Lehrerkonferenz "zum Schutz der Würde der Schüler" von der Schulkonferenz (in der die Elternvertreter Stimmrecht haben) zugestimmt werden. Zitat: "Die nachfolgenden Regelungen stellen einen Rahmen dar, innerhalb dessen die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz ergänzende Regelungen treffen kann." Die Entscheidung der Lehrer, dass der Klassendurchschnitt generell nicht angegeben werden soll, halte ich für eine solche "ergänzende Regelung".
Und wie du richtig schreibst: Der BESCHLUSS der Lehrerkonferenz, den Klassendurchschnitt nicht anzugeben, ist kein VERBOT! Die beschließenden Lehrer können es ihren Kollegen, die ihn aus pädagogischen Gründen trotzdem angeben wollen, nicht verbieten. Das wäre m.E. ein unzulässiger Eingriff in ihre gesetzlich definierte pädagogische Freiheit.
Übrigens kann man nur Leute ver***schen, die sich ver***schen lassen.
Mike