Schulempfehlung Baden Württemberg

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08.02.2011 19:07
avatar  Zottel
#1
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Hallo miteinander,

ich brauch mal Eure Hilfe. Die Tochter meiner Freundin hat eine diagnostizierte LRS. Sie hat jetzt das 1. Halbjahr Klasse 4 echt gut gemeistert und zwar selbstständig. Ihr Ziel ist eine Realschulempfehlung.

Sie steht jetzt in Mathe auf 2,5 und in Deutsch auf einer 3,2. In Deutsch wurden alle Klassenarbeiten "normal" gewichtet, d.h. ohne einen LRS-Nachteilsausgleich.

Nach Adam Riese wäre das nun ein Schnitt von 2,9. Würde also für die Realschule reichen. So, nun kommts. Die Klassenlehrerin hat ihre mündliche Mitarbeit nun so "schlecht" bewertet, dass Sie den erforderlichen Schnitt von 3,0 nicht mehr erreicht.

Das ist nun natürlich echt "super" für die Motivation des Mädchens... Sie hat ihre Hausis etc. echt komplett alleine gemacht und war total motiviert die Realschule zu stemmen...

Was haben die Eltern jetzt für Möglichkeiten? Könnte man da nicht noch nachträglich auf einen Nachteilsausgleich pochen?

Helft mir mal auf die Sprünge!

Liebe Grüße

Zottel


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08.02.2011 19:52
avatar  Simone
#2
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Hi Zottel

Zitat
Was haben die Eltern jetzt für Möglichkeiten? Könnte man da nicht noch nachträglich auf einen Nachteilsausgleich pochen?



Entweder das, oder aber eine Prüfung für die Realschulaufnahme.
Oder nochmal mit der Lehrerin sprechen und sie direkt drauf aufmerksam machen

LG

Simone

Nur gemeinsam sind wir stark! - Heute schon die Welt auf den Kopf gestellt?


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09.02.2011 03:36
avatar  Zottel
#3
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... mit der Lehrerin hat die Mutter bereits gesprochen. Das Gespräch ist wohl nicht so gut verlaufen...

Eine Prüfung wollen die Eltern dem Mädchen auf jeden Fall ersparen. Was ist denn eigentlich dieses "Beratungsverfahren"?

Grüße Zottel


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09.02.2011 08:08
avatar  ferrano
#4
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Hallöchen,
ein ein Rat aus der Schulecke:
1. Der Nachteilsausgleich ist für Menschen mit diagnostizierten Behinderungen im Sinne ICD,
eine LRS ist keine Behinderung oder eine seelische Behinderung.
2. Das Beratungsverfahren ist eine gute Möglichkeit, dort wird eine Begabungs/Intelligenztest gemacht, dazu noch Schulleistungstests, dann gibt der Beratungslehrer eine Empfehlung für die weiterführende Schule.Welche Schule aus seiner Sicht in Frage kommt.
Mit Mathe 2,5 und Deutsch 3 ist das nicht wirklich ein Hauptschulprofil, finde ich.
Würde das Beratungsverfahren empfehlen, man hat nichts zu verlieren und es ist für das Kind "stressfreier", da es um einen Test in einer 1:1 Situation geht und nicht um eine "Prüfung".

Grüße Uli


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09.02.2011 18:48
avatar  FaVe
#5
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Hallo!

Korrektur zum Thema Baden-württemberg und Nachteilsausgleich:
In BW gibt es eine Verwaltungsvorschrift "Kinder und Jungendliche mit besonderem Förderbedarf"
Darin gibt es einen Abschnitt "Besonderheiten bei Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechnen" und an einer Stelle heißt es: Nachteilsausgleich für Schüler mit besondererm Förderbedarf ....
Das kann u.a. nach einem Diktat die Möglichkeit sein, mit Vorlage zu korrigieren ( es aber kenntlich zu machen) bzw. wird in der Gesamtwertung die Rechtschreibung nur einfach statt doppelt gewertet.
So das Verfahren an unserer Schule!

Die Vorschrift ist beim Kultusministerium BW zu finden.

Nach der Empfehlung der Grundschule gibt es in BW zwei Wege, wenn die Eltern nicht einverstanden sind: ein Beratungsverfahren oder Aufnahmeprüfung, die zentral vom Kultusministerium gestellt wird.
Beratungsverfahren ist auf alle Fälle anzuraten, da danach die Prüfung immer noch möglich ist.

Grüße FaVe


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09.02.2011 20:42
avatar  Zottel
#6
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Hallo Ulli und FaVe,

danke für Eure schnelle Antwort .

Gibt´s denn in Sachen Nachteilsausgleich eine generell gültige Regelung wie das Diktat bei einer LRS in der Gesamtnote "gewichtet" wird? Also z.B. immer einfach dafür Aufsatz doppelt - oder liegt die Gewichtung im Ermessensspielraums des Lehrers?

Im Aufsatz ist das Mädel nämlich echt gut!

Von Seiten der Mutter kommt auf jeden Fall nur ein Beratungsverfahren in Frage - eine Aufnahmeprüfung will sie dem Kind auf keinen Fall zumuten. Würde ich auch nicht wollen...

Liebe Grüße

Zottel


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09.02.2011 21:22
avatar  FaVe
#7
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Hallo Zottel!

Habe gerade die Verwaltungsvorschrift nochmal nachgelesen, da steht leider nur drin, dass Rechtschreibung zurückhaltend gewichtet wrid, dass alles Einzelfallmaßnahmen speziell abgetimmt.... also ziemlicher Gummiparagraph.

ich schick dir 'ne PM mit dem Link!

Grüße FaVe


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09.02.2011 22:31
#8
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Hi FaVe,

kannst du den Link zu der Verwaltungsvorschrift bitte auch ins Forum stellen? Danke.

Grüßle
Susanne


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10.02.2011 07:59
avatar  Zottel
#9
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Merci


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10.02.2011 19:38
avatar  Zottel
#10
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Hallo Susanne,

hier der gewünschte Link: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;js...l&max=true#ivz5

Danke @ FaVe

Zottel


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