Untersuchung Amtsarzt

18.04.2011 18:22
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#1
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GabriellaW ( gelöscht )

Hallo, bis jetzt habe ich im Forum nur reingeschaut oder auch mal geantwortet, diesmal habe ich aber ein paar sehr spezielle Fragen.
Zur Vorgeschichte: Ich habe 2 "erwachsene" Söhne, 19 und 27 Jahre alt. Der Ältere war als Kind der volle Hypie, mit 6 Jahren wurde bei ihm "Hyperkinetisches Syndrom" diagnostiziert.
Der Jüngere war bis auf seine extremen Wutanfälle immer sehr unauffällig. (Heute mehren sich aber auch bei ihm die Anzeichen auf Ads in einer leichteren Form). Er macht gerade Abitur und wird deshalb auf jeden Fall an einer Fachhochschule studieren. Er erhofft sich dort einfach mehr Struktur.
Jetzt aber zurück zu meinem Älteren: Ich habe Ihn erst mit 7 eingeschult. Die komplette Schulzeit verlief bei ihm dann eigentlich total problemlos. (dachte zumindest ich. Dass er extreme Selbstzweifel hatte und bei eimem 2-er Abi dachte, er wäre dümmer als alle Anderen habe ich damals nicht gewußt)
Die Probleme begannen mit dem Studium. Da das Ads für mich als "Kinderkrankheit" damals eigentlich abgehakt war, dachte ich am Anfanf, dass er einfach zu faul zum Lernen ist. Aber als er zum 3. Mal durch eine Prüfung flog, war mir klar, dass da etwas nicht stimmen kann. Über das googeln von Prüfungsangst und Hyperaktivität landete ich beim Ads eV und auch bei den richtigen Ärzten. Seit ca. 4 Jahren nimmt er jetzt Methylphenitad. Seit etwa einem Jahr wird er jetzt auch psychologisch betreut. Nach vielen Tiefen, durchgefallenen Prüfungen und auch Selbstmordgedanken (scheiss Uni - Entschuldigung, das musste sei


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18.04.2011 18:46
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#2
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GabriellaW ( gelöscht )

Eigentlich wollte ich nur kurz zwischenspeichern. Ich wußte nicht, dass dann mein Beitrag gleich online steht.
Also weiter zum Thema: Mein Sohn hat letzte Woche (hurra) sein 1. Staatsexamen bestanden, kann also nächstes Jahr ins Referendariat.
Schon kommt die nächste Hürde: Die Untersuchung beim Amtsarzt, die er im Sommer machen lassen sollte.
Dass er nicht sagen soll, dass er Ads hat ist uns bekannt.
Aber, lügen darf er auch nicht.
Dazu meine Fragen: Fragt so ein Amtsarzt nach chronischen Krankheiten und ist Ads eine solche?
Wenn er nach Medikamenten fragt, wie lange ist Methylphenitad im Blut nachweisbar?
Wird Kontakt zum Hausarzt aufgenommen?
Ich weiß, dass er nicht lügen darf, man muss aber ja nicht Alles sagen.
Warum werden den Ads-lern immer nur Steine in den Weg gelegt. Mein Sohn freut sich auf das Referendariat und wird sicher mal ein guter Lehrer. Aber nach diesem Studium, das ihn eigentlich weit über seine Grenzen geführt hat, würde er jetzt natürlich gerne auch den Beamtenstatus bekommen.
Vielleicht kann mir jeman weiterhelfen.
Vielen Dank

Gabriella


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18.04.2011 22:51
#3
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Hi Gabriella,

die Antwort auf deine Frage ist ganz einfach - wenn auch die Folgen nicht immer so ganz einfach sind.

Gesundheitsuntersuchungen - sei es nun beim Amtsarzt, bei der Musterung, vor dem Abschluss einer Versicherung oder Woauchimmersonst - beinhalten auch Fragen, und diese Fragen MÜSSEN der Wahrheit entsprechend beantwortet werden. Die Folgen einer Unwahrheit kann niemand abschätzen. Allerdings: Fragen, die nicht gestellt werden, muss man auch nicht beantworten

Konkret fragst du, ob ADS eine chronische Krankheit ist. Genau das ist der Punkt. Chronisch, ja. Krankheit? Schwer zu sagen. Also lass uns weiter theoretisieren. Drei Fragen später kommt vielleicht: Waren Sie schon einmal beim Psychologen. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, dann definiere ADS als chronische Krankheit, denn aus der Psychologennummer kommst du nicht mehr raus (Ja / weshalb? / ADHS / gelogen!).

Das war jetzt die Antwort auf deine Frage, wie ehrlich man da sein muss. Ob Sohni den Beamtenstatus bekommt, kann dir aber niemand voraussagen. Das kommt nicht nur auf den Amtsarzt an, sondern auf denjenigen, der die Untersuchungsergebnisse und Antworten von Sohni "bewertet". Da hilft dann nur Daumendrücken.

Viele Grüße
Susanne


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19.04.2011 09:11
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#4
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GabriellaW ( gelöscht )

Hallo Susanne,

Danke für die schnelle Antwort. Wenn ich das richtig sehe ist ja mal alles wieder Glückssache.
Lügen kann und soll mein Sohn sowieso nicht. Die Frage ist nur, ob man gewissen Fragen, wenn sie nicht schriftlich gestellt werden auch ausweichen kann. Zum Beispiel: Leidest du unter chronischen Krankheiten? Ja, ich habe Heuschnupfen. Nimmst du Medikamente? Ja, Heuschnupfenmedikamente.
Wahrscheinlich müssen wir das Ganze eh auf uns zukommen lassen. Mir würde es halt mal wieder leid tun für meinen Sohn, für den das ganze Studium schon ein Kraftakt war, wenn er mit dieser Sache auch wieder scheitern würde.
Aber wahrscheinlich hilft wirklich nur Daumen drücken!

Viele Grüße

Gabriella


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19.04.2011 11:31
#5
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Hi Gabriella,

bei schriftlichen Fragebogen kann man ja die Kreuzchen erst mal mit Bleistift machen. Mündlich ist das schwieriger. Denn die allseits beliebte Frage "Nehmen Sie Arzneimittel ein, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, bzw. haben Sie diese eingenommen?" kommt, wenn sie kommt, ziemlich am Schluss.

Good Luck!


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27.04.2011 11:28
avatar  ferrano
#6
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Hallo,
ich glaube, das wird gar nicht gefragt (haben sie BTM genommen?).
Das Verfahren könnte sich auch geändert haben.
Sohn könnte versuchen einen Kollegen, der gerade im Ref ist, zu fragen. Da er eh Beamter auf Wiederruf sein wird (jedenfalls in Ba- Wü)ist das mit dem Amtsarzt nicht so dramatisch. Erst bei der Verbeamtung auf Lebenszeit wird es ernst.Da gibt es manchmal Probleme mit Junglehrern die zuviel wiegen (laut BMI oder sowas). Da aber in Zukunft Lehrer fehlen werden, wird das sicher auch nicht immer soooo genau genommen. Die Leute stehen auch nicht gerade Schlange für diesen Beruf ....

Grüßle Uli


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27.04.2011 12:55
avatar  GabriellaW ( gelöscht )
#7
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GabriellaW ( gelöscht )

Hallo,

das wäre natürlich gut, wenn die Erstuntersuchung nicht so ausführlich wäre. Bis zur Untersuchung, die dann für die endgültige Verbeamtung wichtig ist sind es ja mindestens noch 2 Jahre. Und bis dahin hat sich ja vielleicht auch bei den Amtsärzten rumgesprochen, dass ein gut eingestellter ADS´ler eigentlich kein Hinderungsgrund für eine Verbeamtung sein kann. Und Lateinlehrer sind ja wirklich gesucht.
Auf jeden Fall danke für die Antwort. Ich gebe sie an Sohni weiter.

Gruß

Gabi


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