MPH auch für Erwachsene verordnungsfähig
Methylphenidat: Auch für Erwachsene verordnungsfähig
Die Krankenkassen müssen in Zukunft auch erwachsenen ADHS-Patienten die Behandlung mit Methylphenidat bezahlen – solange das verordnete Präparat für diese Altergruppe zugelassen ist. Das teilte heute der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) mit, der darüber entscheidet, welche Leistungen die Kassen zahlen. Bis vor Kurzem konnten Ärzte erwachsenen Patienten mit Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS) Methylphenidat-haltige Präparate wie Ritalin® nur Off-Label und auf Privatrezept verordnen. Seit April ist jedoch erstmals in Deutschland ein entsprechendes Präparat für Patienten über 18 Jahren zugelassen, Medikinet® adult von Medice. Das Präparat wird voraussichtlich ab dem 1. Juli in Deutschland verfügbar sein.
Nach der Entscheidung zur Verordnungsfähigkeit von Methylphenidat für erwachsene ADHS-Patienten will der GBA nun noch prüfen, ob es wieder Einschränkungen der Erstattungspflicht geben soll. Der GBA-Beschluss tritt erst in Kraft, wenn es keinen Widerspruch gibt und der Text im Bundesanzeiger veröffentlicht ist. (db)
Lesen Sie dazu auch
Methylphenidat: Zulassung auf Erwachsene ausgeweitet <http://www.pharmazeutische-zeitung.de/in...7610&type=0> , Meldung vom 18.04.2011
23.06.2011 l PZ
Foto: Fotolia/Scott Hancock
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=38360
Viele Grüße
Susanne
Guten Tag ,
möchte mich kurz vorstellen, da ich seit kurzem neu hier bin :
ich bin ( u.a.) Mutter eines 26 jährigen Sohnes. Er hat nun seit einigen Tagen ( nach langen Irrwegen ) eine Diagnose für Asperger Autismus und ADHS erhalten.
Er hat Methylphenidat verschrieben bekommen und wir setzen große Hoffnungen dahin , dass er damit gut klar kommt und vieleicht irgendwann seinen erlernten Beruf ( KFZ-Mechaniker) wieder ausüben kann oder irgendwie anders wieder im Arbeitsleben Fuß fassen kann.
Meine Frage: Ich habe auch gelesen dass dieses Medikament ab Sommer 11 auch für Erwachsenen von den Krankenkassen übernommen wird. Den vorigen Beitrag lese ich nun so, als ob es doch noch " gekippt" werden könnte? Oder verstehe ich da was falsch?
Ansonsten bin ich sehr froh, diese Forum gefunden zu haben. Nach unendlich langem Suchen nach den Ursachen für das Verhalten unseres Sohnes ist mir seeeehr viel sehr bekannt vorgekommen.
Tschüß Mira!
Liebe Mira,
herzlich willkommen!
Ich denke, die Krankenversicherungen kommen nicht drum herum, das Medikament zu bezahlen. Sie können es bestenfalls noch schaffen, den Starttermin hinauszuzögern.
Ich drücke euch die Daumen, dass das Medikament deinem Sohn hilft.
Viele Grüße,
lila
Im Moment ist Medikinet adult noch nicht mal auf dem Markt. Es wird noch produziert.
Der G-BA (Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen) hat die Arzneimittelrichtlinien für Stimulanzien (darunter fällt Methylphenidat) dahingehend geändert, dass sie auch für Erwachsene zu Lasten der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) verordnungsfähig sind und damit auch erstattet werden müssen.
Nur hat er sich ein Hintertürchen offen gelassen, indem er sagt: "Schaumermal, ob wir die Regeln "zum Schutz der Patienten" nicht noch etwas enger fassen müssen."
Hier steht zu erwarten, dass der Kreis der potenziellen Verordner enger gefasst werden könnte, beispielsweise, dass nur Psychiater (und eventuell Ärzte mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie) verordnen dürfen. Damit wären dann wieder die guten alten Analytiker usw. ganz vorn mit dran.
Es könnte auch sein, dass allerlei bürokratische und medizinische Hürden eingebaut werden. Formulare, Tests, Meldebögen, da ist viel möglich.
Zitat von untermieze
... Hier steht zu erwarten, dass der Kreis der potenziellen Verordner enger gefasst werden könnte, beispielsweise, dass nur Psychiater (und eventuell Ärzte mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie) verordnen dürfen ...
Das war wohl eine selbsterfüllende Prophezeiung, denn ...
"Die Verordnung von MPH bei ADHS im Erwachsenenalter ist zu Kassenlasten nur eingeschränkt möglich. Die Verordnungsfähigkeit von Methylphenidat ist auf Spezialisten für Verhaltensstörungen beschränkt. Das sind: Fachärzte für Nervenheilkunde, für Neurologie und/ oder Psychiatrie oder Psychiatrie und Psychotherapie. Hausärzte dürfen Folgeverordnungen nur in Ausnahmefällen ausstellen, wenn gewährleistet ist, dass die Aufsicht
durch einen der o.g. Spezialisten erfolgt."
Quelle: Nordlicht aktuell,S.36, 7.2011, gefunden 12.7.2011
http://www.kvsh.de/KVSH/index.php?StoryID=60
KVSH - Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Und weil das noch nicht reicht, kommt folgende Neuigkeit hinzu:
"Bezüglich der Verordnung von Medikinet adult zu Lasten der GKV gibt es einen ganz wichtigen Aspekt: Die KK erstatten/übernehmen nur den Festkostenpreis, der ist nicht identisch mit dem Verkaufspreis. Die Differenz hierzu muss der Patient selber bezahlen, die Zuzahlung kommt noch dazu. Das macht bei Medikinet adult 40mg ca € 40,-! Kostenfrei bzw. kostenneutral wird die Meditherapie dadurch nicht!"
... meint Susanne
Zitat
"Bezüglich der Verordnung von Medikinet adult zu Lasten der GKV gibt es einen ganz wichtigen Aspekt: Die KK erstatten/übernehmen nur den Festkostenpreis, der ist nicht identisch mit dem Verkaufspreis. Die Differenz hierzu muss der Patient selber bezahlen, die Zuzahlung kommt noch dazu. Das macht bei Medikinet adult 40mg ca € 40,-! Kostenfrei bzw. kostenneutral wird die Meditherapie dadurch nicht!"
Liebe Susanne,
die Differenz zwischen Preis und Festbetrag IST die Zuzahlung. Nur mal so am Rande...... Egal, ca 40 Euro sinds trotzdem.
Hier aus ifap
http://medikament.ifap.de/Details.aspx?f...hnr=5883&type=1
Preis 117,74 €, Zuzahlung 43,66 €, damit Festbetrag 74,08 €
#9
Hallo!
Hier im Norden war es kein Problem für mich, Medikinet Adult auf Kasse verschrieben zu bekommen. Zuzahlung für 20mg waren ca. 22 €. Zum 15.7. reduziert Medice die Kosten aber auf den erstattungsfähigen Betrag.
Wie schade, dass das Medikament bei mir nicht wirkt. Wie Lutschbonbons. Bin aber dabei, mit der Krankenkasse über die Übernahme der Kostenübernahme für Ritalin zu verhandeln,- ist ja der gleiche Wirkstoff.
Liebe Grüße!
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