Anerkennung als chronische Erkrankung bei Erwachsenen

10.11.2011 17:54
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Ilana ( gelöscht )

Hallo Ihr "alten" AD(H)S-Hasen,

ich habe viele Fragen, aber ich fang mal mit einer an: wird bei diagnostizierter ADS im Erwachsenenalter eine chronische Erkrankung bei den Krankenkassen anerkannt, sprich, kann dann auch die Zuzahlung bei den Medis...geringer werden...und kann ich dann vielleicht auch durchboxen, dass ich nachdem ich jahrelang falsch bzw. nicht effektiv bis fast hin zur Todesfolge therapiert worden bin mir trotz noch laufender nicht ADS-gerechter Psychotherapie eine adäquate Hilfe suchen darf und auch von der Kasse bezahlt bekomme.

Hat da jemand Erfahrung, denn endlich hätte ich jemanden gefunden, aber ich bin so pleite wie noch nie, ich kann mir nicht leisten, so etwas privat zu bezahlen.


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10.11.2011 20:00
#2
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Hi Ilana,

herzlich willkommen im Forum des AdS e.V.!

Zitat von Ilana
ich habe viele Fragen, aber ich fang mal mit einer an: ...

... und auf welche deiner vielen Fragen willst du jetzt eine Antwort???

Ob eine ADHS von den Krankenkassen als chronische Erkrankung anerkannt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. U.a. spielt da auch "die Schwere der Krankheit" eine Rolle und nicht zuletzt die Krankenkasse selbst.

Die Zuzahlung bei den Medis etc. im Allgemeinen fällt weg, wenn du 2 % deines Netto-Einkommens für Zuzahlungen ausgegeben hast. Das hat also erst mal mit ADHS gar nix zu tun, nur mit Kohle. Deshalb bitte keinen Zettel wegschmeißen - kein Rezept, keinen Kassenbeleg. Bei den ADHS-Medis im Besonderen ändert sich an der Verordnungsfähigkeit und an der Zuzahlung jeden Tag irgendetwas. Frag einfach jedes Mal nach, sowohl beim Arzt als auch beim Apotheker.

Falsche Therapie? Hmpf! Da kann jetzt erst mal die Krankenkasse gar nix dafür. Wenn überhaupt, kannst du da allenfalls dem Therapeuten ans Bein pinkeln. Eine noch laufende Psychotherapie, die kontraproduktiv ist, solltest du sofort abbrechen, solange von dem zugesagten Stunden-Kontingent noch etwas übrig ist. Dann musst du bei der Kasse beantragen, dass die bereits gewährten und noch nicht verbrauchten Stunden bei einem anderen Therapeuten in Anspruch genommen werden können. Das klappt natürlich nur dann, wenn der neue Therapeut auch eine Krankenkassenzulassung hat. Also gib Obacht, das hat noch lange nicht jeder Therapeut.

Erfahrung damit? Oh, das haben hier einige! Doch bei solchen Sachen kommt es immer auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an.

Viele Grüße
Susanne


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