reisen mit BMG medikament/ kroatien

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12.04.2007 20:36
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#1
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( Gast )

hallo,
an pfingsten soll es nach kroatien gehen und die ärztin hat mir schon ein attest auf den weg geschickt, das ich beim gesundheitsamt abstempeln lassen muß. kostet ca. 15 € habe ich einem beitrag hier im forum entnommen. hat denn nun jemand erfahrung damit, ob auch die kroaten, ein muttersprachliches dokument sehen wollen - so wie usawerner das für amerika beschreibt. für italiener und österreicher, deren länder wir ja durchfahren, gilt diese frage natürlich auch.

frage lieber euch nach euren erfahrungen, denn die können ganz andere sein, als in den einreisebedingungen der länder beschrieben ist!

servus rumpelstilzchen


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12.04.2007 22:22
avatar  Tonks
#2
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Hi Rumpelstilzchen,

wende dich am besten an die kroatische Botschaft bzw das nächste Konsulat.
Dort sollte man dir weiterhelfen können. Denk ich mal.
Im vergangenen Jahr war ich in Polen und es war immens schwierig die richtigen Auskünfte zu erhalten.
Weder die polnische Botschaft noch das für meine Region zuständige polnische Konsulat konnten eine
Auskunft erteilen.
D.h. die Botschaft hat auf meine Anfragen lieber gar nicht geantwortet, ebensowenig die deutsche Botschaft
in Warschau bzw das Auswärtige Amt in Berlin.
Über irgendeine Landesregierung in Süddeutschland erhielt ich dann eine Auskunft.
Leider habe ich vergessen welche, ich werde aber mal in meinen Unterlagen nachschauen ob ich noch den Namen etc finde.


Viele Grüße, Tonks







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13.04.2007 07:21
avatar  Simone
#3
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Hallo Rumpelstilzchen,

der Beitrag war von mir (Anfang Januar).

Bitte beachte folgendes: Kroatien hat das Schengener Abkommen noch nicht unterzeichnet. D.h. für dich, dass die Bescheinigung, die ich damals brauchte, für dich nicht greift. In diesem Fall unbedingt eine Bescheinigung in englischer Sprache mitführen und beim Konsulat nach den Einfuhrbedingungen erkundigen.

Ich darf hier nicht verlinken. Deshalb schicke ich dir einen Link per PN. Dort findest du alles nötige.

LG
Simone

wir lieben unsere Kinder - auch dann, wenn anderes es gerade mal nicht können

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13.04.2007 08:19
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#4
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( Gast )

hallo simone, hallo tonks,
ich sehe schon das wird alles recht schwierig. da kommt einem ja fast der gedanke, das es einfacher und billiger ist urlaub im eigenen land zu machen. vielleicht dann doch mal urlaub in meck/pom auf der seeenplatte, ha,ha

danke für eure tipps
rumpelstilzchen


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13.04.2007 12:53
avatar  Tonks
#5
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Hi Rumpelstilzchen,

nach einigem Suchen wurde ich auch fündig. Auf der Seite des BfArM.
(...)Zur Klärung auftretender Fragen wurde für Deutschland folgende zentrale Stelle benannt: ...(...)
Ich schicke dir die Anschrift sowie die Links als PM rüber.

Liebe Grüße
Tonks


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13.04.2007 13:05
#6
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Achtung,macht nicht irgendetwas, dass kann teuer und gefährlich werden.Bitte richtig mit dieser Sache umgehen.Nicht irgendeine Bestätigung vom Arzt holen !!!! Richtig machen !!!

So nun gaaaanz genau : Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen
Behandlung-Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens-
( kann man bei Janssen-Cilag , oder bei Medice runterladen )

( mit englischer und französischer Übersetzung !!! )


Auf diesem Formular muss 1. der verschreibende Arzt mit Stempel und Unterschrift Name und Adresse unterzeichenen.
2. Name ,Adresse, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Geb.datum, Geschlecht, Nr. des Passes, Dauer der Reise in Tagen
angeben werden.
3. Handelsname des Medikaments, internationale Bezeichnung des Wirkstoffs, Gebrauchsanweisung, Reichdauer der Ver-
schreibung in Tagen---MAX.30 TAGE !!!,Darreichungsform, Wirkstoffkonzentration,Gesammtwirkstoffmenge ( z.Bsp.
3*1 ( 3*10mg)ergibt 21*30=630 mg.Die zulässige Höchstmenge ist 1500 mg.
4. die zuständige Behörde unterschreiben ( beglaubigen )
Der Patient muss die Bescheinigung von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigen
lassen.In vielen Bundesländern sind die Gesundheitsämter von der Landerbehörde damit
beauftragt.
ACUTUNG : EU ist nicht gleich Schengener Abkommen.Dem Sch.Abk. noch nicht beigetreten sind England, Irland, Dänemark, Schweden und Finnland !Dennoch wurden diese Bescheinigungen bisher auch in diesen Ländern von Polizei und Zoll akzeptiert.

Bei anderen Ländern muss man Kontakt mit dem Konsulat aufnehmen. Dort dann mit dem Zoll,( der ist da nämlich zuständig ) und nachfragen was sie für Gesetze bezüglich Betäubungsmittel haben.

So, ich hoffe das war nun ausführlich genug !!!
Für ADS´ler in Kurzform : Bescheinigung von Fa.Medice oder Jansen-Cilag runterladen.
alles ausfüllen und beglaubigen lassen
in englischer Sprache dabeihaben ( download)
Wenn kein Schengener Abkommen, dann Konsulat des Landes anrufen,sich mit der Zollbehörde dieses Landes verbinden
lassen und nachfragen was zu tun ist



Grüße Gornisch


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13.04.2007 13:13
#7
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Hallo miteinander,

das Thema ist auch für uns wichtig.


Zitat von gornisch
ACUTUNG : EU ist nicht gleich Schengener Abkommen.Dem Sch.Abk. noch nicht beigetreten sind England, Irland, Dänemark, Schweden und Finnland !Dennoch wurden diese Bescheinigungen bisher auch in diesen Ländern von Polizei und Zoll akzeptiert.
Bei anderen Ländern muss man Kontakt mit dem Konsulat aufnehmen. Dort dann mit dem Zoll,( der ist da nämlich zuständig ) und nachfragen was sie für Gesetze bezüglich Betäubungsmittel haben.
So, ich hoffe das war nun ausführlich genug !!!



Danke, Gornisch. Ähm, wir werden im Sommer nach Dänemark fahren, und wenn ich das lese, wird mir ganz anders. Und dann noch mit DREI Medikamentenschluckern - was das wieder an Aufwand und Gebühren kostet, neeeeee !

Liebe Grüße und schöne Restferien (heute sollen bei uns die Kinderzimmer etwas aufgeräumt und die Schulsachen vorbereitet werden...... und Göga arbeitet natürlich dieses Wochenende *jammer*....)

Mandelkern


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13.04.2007 13:35
avatar  Tonks
#8
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Hallo,

auf der Seite des BfArM (Hinweise zur Mitnahme von Betäubungsmitteln) sind die Staaten des Schengener Abkommens genannt
und auch die entsprechenden Formulare zum Runterladen.

Für die Beantwortung zusätzlicher Fragen wird die für Deutschland zentrale Stelle genannt -
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Anfragen bei ausländischen Zollbehörden stelle ich mir etwas schwierig vor, geht ja schon mit der Sprache los.

Grüße,
Tonks













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13.04.2007 13:42
avatar  Tonks
#9
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Hi Mandelkern,

Dänemark gehört zu den Schengener Staaten. Bei uns oben gibt es seit vielen Jahren keine Grenzkontrollen mehr.
Lt. auswärtigem Amt gehören zu den Schengener Staaten - (s. HP auswaertiges-amt)

Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien sind dem Schengener Abkommen beigetreten und gelten daher als "Schengener Staaten".
Es handelt sich folglich um die bisherigen EU-Staaten, mit Ausnahme von Grossbritannien und Irland, jedoch zuzüglich Island und Norwegen. Die Länder, die seit dem 1. Mai 2004 und dem 1. Januar 2007 Mitglieder der Europäischen Union sind, treten dem Schengener Abkommen vorerst nicht bei.

Grüße,
Tonks


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14.04.2007 13:39
#10
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Tonks hat recht.Dänemark gehört ( halb ) dazu.d.h. ich zetiere:
Für Großbritannien, Irland und Dänemark sind Sonderregelungen vorgesehen: Großbritannien und Irland sind keine Parteien des Schengener Abkommens; sie können die Schengen-Regelungen mit Billigung des EU-Rates ganz oder teilweise übernehmen und sich an seiner Weiterentwicklung beteiligen. Dänemark entscheidet von Fall zu Fall, ob es sich an der Weiterentwicklung des Schengen-Rechtsrahmens auf völkerrechtlicher Grundlage anschließt und das ohne seine Beteiligung zustande gekommene Gemeinschaftsrecht als nationales Recht anwenden will.

Ich denke aber dass sie sich an dieses Abkommen was wir für die Mitnahme von Medis brauchen auch halten !

Also musst du dir nur die Formulare von der Medifirma runterladen und ausfüllen.Dann bestätigen lassen ( Kinderarzt und ehmm...das steht auf dem Formular...
fertig !


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