MPH-Zulassung für Erwachsene?
Hallo zusammen,
ich habe in einem anderen ADS-Forum gelesen, daß einzelne User mit Hinweis auf eine bevorstehende Zulassung von Medikinet Retard für Erwachsene bei ihrem Arzt vorgesprochen haben und daraufhin ein nomales btm-rezept bekommen haben (nicht off-label). anscheinend lenken manche krankenkassen schon ein. habt ihr auch sowas gehört oder wißt ihr was drüber?
lg,
micha
Hi Micha,
das kommt ganz drauf an, welcher Arzt es dir verschreibt. Wenn du einen Hausarzt hast, dessen einziger MPH-Patient du bist, dann geht der Arzt kein besonders großes Regress-Risiko ein. Wenn du allerdings dein MPH-Rezept von einem Arzt bekommst, der neben dir noch 99 andere MPH-Patienten hat, dann würde er bei den Kassen auffallen, wenn er für alle Kassenrezepte ausstellt; damit läuft er Gefahr, in Regress genommen zu werden. Am besten fragst du deinen Arzt, wie denn das in seinem und deinem speziellen Fall so ist.
Mal ganz abgesehen davon kann jeder Kassenpatient selbst mit seiner Krankenkasse aushandeln, ob die vielleicht nicht lieber doch freiwillig das MPH bezahlen - wenn er das schriftlich hat, dann ist der Arzt aus dem Schneider. Wenn du es ganz genau wissen willst, lass dir von deinem Arzt die entsprechenden Formulare geben, mit denen du bei der Krankenkasse die Kostenübernahme beantragen kannst.
Ach ja, noch was: Es gibt keine off-label-BTM-Rezepte, nur normale BTM-Rezepte. Manche haben dort ein Kreuzchen, wo die Krankenkassen stehen, bei den anderen fehlt dieses Kreuzchen. Doch auch das Fehlen dieses Kreuzchens ist noch kein Hinweis auf off-label-use - es bedeutet nur, dass der Patient zahlt, nicht die Krankenkasse.
"Selbstzahlende" Grüße
Susanne
Hallo Michael,
die bevorstehende Zulassung von Medikinet Retard (irgendwann 2007)kann evtl. die eine oder andere KK zum Umdenken bewegen,
doch das ist dann reine Glückssache und es gibt bestimmt auch regionale Unterschiede.
Im Norden sitzen die Verweigerer Kassen
Doch solange die GKVen nicht verpflichtet sind zu zahlen werden sie i.d.R. bestimmt nicht freiwillig
die Kosten übernehmen.
Selbstzahlende Grüße von der Küste
die Tonks
hallo,
mal ne blöde frage.ist denn ein off-label-rezept praktisch ein privatrezept?
da ich beruflich ofters mal mit krankenkassen zu tun habe, kann ich auch sagen das es nicht nur regional unterschiede gibt sondern auch bei den GKV selbst. die allgemein bekannte, mit den drei großen grünen buchstaben ist die schlimmste - meiner erfahrung nach.
gruß rumpelstilzchen
Hi Rumpelstilzchen,
viele Probleme im Leben lassen sich mit dem gesunden Menschenverstand und ein bisschen Logik lösen - die Problematik unseres Gesundheitssystems allerdings nicht. Überspringen wir mal die wochenendfüllende Diskussion über Grundsätzliches und wenden uns deiner Frage zu.
Rezepte für Medikamente, die die gesetzlichen Krankenkassen 1. nicht oder 2. für diesen Einzelfall nicht bezahlen, sind Privatrezepte - ebenfalls alle Rezepte, die Patienten erhalten, die privat krankenversichert sind. Unter 1. fällt z.B. die Anti-Baby-Pille (sagt man das heut noch?) oder seit der Gesundheitsreform die "harmlosen" Schnupfenmedis und und und. Unter 2. fällt z.B. häufig auch der Off-Label-Use - also der Gebrauch eines Medikaments zur Behandlung einer Krankheit, für die das Medikament in Deutschland nicht zugelassen ist, oder (und jetzt sind wir bei der Kernfrage) zur Behandlung einer Altersgruppe, für die das Medikament in Deutschland nicht zugelassen ist. Bisher sind alle Medis, die MPH enthalten, in Deutschland nur für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren zugelassen; guck mal auf den Beipackzettel.
Medice "arbeitet" gerade an der Zulassung von Medikinet retard für Erwachsene und ich hoffe für alle erwachsenen ADS'ler, die Medikinet retard vertragen, dass Medice die Zulassung recht bald bekommt. Und für alle erwachsenen ADS'ler, die von Medikinet retard nicht profitieren (mich eingeschlossen) halte ich die Daumen, dass die anderen MPH-Medis auch irgendwann mal für Erwachsene zugelassen werden - schließlich ist ja der gleiche Wirkstoff drin. Doch darauf scheint es nicht wirklich anzukommen - es kommt offenbar nur darauf an, was wofür zugelassen ist (und so eine Zulassung kostet viiiiiel Geld).
Dazwischen gibt es eine "Grauzone". 1. Jeder Patient kann mit seiner KK individuell aushandeln, ob sein Medikament in diesem Einzelfall von seiner Kasse bezahlt wird. Hat er das schriftlich, kann der Arzt für ihn ein Kassenrezept ausstellen, ohne einen Regress zu befürchten. 2. Jeder Arzt kann sagen, dieser Patient braucht das, also verordne ich es und die Krankenkasse bezahlt. Blöd daran ist bloß, dass manche Krankenkassen dazu neigen, hin und wieder zu überprüfen, ob denn ein bestimmtes Medi auch bestimmungsgemäß verordnet wird. Wenn sich dann herausstellt, dass ein Arzt Medikamente "nicht bestimmungsgemäß" (also off label) verordnet, wird der Arzt in Regress genommen; das heißt, der Onkel Doktor muss die von ihm verordneten Medikamente aus der eigenen Tasche bezahlen (denn beim gesetzlich Versicherten kann die Krankenkasse nicht zurückfordern).
Unterschiede bei der Handhabung durch die Krankenkassen gibt es sowohl regional als auch "farblich". Nicht nur die mit den grünen Buchstaben sind öfter mal pissig, auch die mit den orangenen und den himmelblauen und all die anderen auch - doch in manchen Fällen sind die mit den grünen Buchstaben auch Beispiel gebende Vorreiter. Wenn man sich mal die unterschiedliche Handhabung genauer anschaut, kommt man schon ziemlich ins Grübeln, weshalb es denn eigentlich einen Leistungskatalog und die ganze Batterie an Vorschriften und Gesetzen gibt, wenn es mitunter vom einzelnen Sachbearbeiter abhängen kann, ob man seinen Beruf noch bis zur Rente ausübt oder schon mit 30 wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit frühverrentet wird. Man kann sich durchaus die Frage stellen, ob es denn nicht vernünftiger und im Endeffekt sogar kostengünstiger wäre, wenn man die Ärzte so arbeiten ließe, wie sie es viele Jahre lang gelernt haben.
So, Rumpelstilzchen, und jetzt kommt die blöde Antwort auf deine blöde Frage: Es gibt kein Off-Label-Rezept. Medis, die off label verordnet werden, stehen sowohl auf Kassenrezepten als auch auf Privatrezepten. Bei den Privatrezepten zahlt der Patient. Bei den Kassenrezepten zahlt (erst mal) die Krankenkasse und der verordnende Arzt hofft, dass das auch so bleibt.
Viele (immer noch selbstzahlende) Grüße
Susanne
Hallo Rumpelstilzchen,
das MPH gibt ja grundsätzlich nur auf dem gelben BTM-Rezept-Vordruck. Aber dort ist oben eine Zeile, wo die Krankenkasse angegeben wird. Ist dort nichts angekreuzt, heißt das, dass du das MPH bekommst, aber selbst bezahlen musst (also nicht nur den Rezeptkosteneigenanteil). Dieses Kreuzchen fehlt eben bei unter 6 und über 18-jährigen.
LG
Simone
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