Gibt man das Attest der Schule ?
Hallo,
wir sind gerade am überlegen, ob wir unseren Sohn die 2.Klasse wiederholen lassen.
Haben gerade die Diagnose erhalten (Verdacht auf ADHS, Lesestörung u. Rechtschreibschwäche)
Jetzt wollte ich diese Woche noch ein Gespräch mit der Lehrerin machen, aber sie hat mich
auf nächste Woche vertröstet.
Nun überlege ich ob ich nicht gleich bei der Rektorin einen Termin mache!
Dazu die Frage: Soll ich (oder muss ich) das Attest der Schule zur Verfügung stellen
oder reicht meine mündliche Aussage?
Der Schulpsychologin muss ich eine Kopie für den Nachteilsausgleich geben.
Kann mir jemand schnell eine Antwort geben?
Grüße
Sunshine
Hallo sunshine,
bin etwas verwirrt - kannst Du mir helfen?
Am 5.7. schriebst Du:
"bin frisch gebackene ADS-Mama und habe heute von unserem Kinderpsychiater das Ergebnis bekommen"
Heute schreibst Du:
"haben gerade die Diagnose erhalten (Verdacht auf ADHS, Lesestörung u. Rechtschreibschwäche)"
Geht es um ein und dieselbe Testung oder waren das zwei verschiedene Untersuchungen? Ein "Ergebnis"
unterscheidet sich nämlich heftig von einem "Verdacht". Und bitte, um was für ein "Attest" handelt
es sich hier? Eine Bestätigung für den Nachteilsausgleich oder die Diagnose oder...?
Und um was genau geht es bei dem Termin mit der Lehrerin oder der Rektorin (Nachteilsausgleich oder
Wiederholung der Klasse?) Was möchtest Du bei diesem Gespräch erreichen? Du "mußt" gar kein Attest
der Schule zur Verfügung stellen, aber je nach Deinem Anliegen macht es vielleicht Sinn.
Kannst Du ein paar mehr Infos ins Forum stellen, damit Dir jemand konkret weiterhelfen kann?
Liebe Grüße
mama4kids
Hallo Sunshine,
bin grade genauso verwirrt wie Mama4Kids.
Kann es vielleicht sein, dass du Anfang Juli die Diagnose mündlich mitgeteilt bekommen und jetzt den Diagnosebericht erhalten hast?
Grundsätzlich gilt: du bist nicht verpflichtet, den Diagnosebericht in der Schule abzugeben. Denen "muss" deine mündliche Mitteilung, dass dein Kind ADHS hat ausreichen. Im Diagnosebericht stehen manchmal auch sehr private und persönliche Dinge drin, die u.U. besser in den eigenen 4 Wänden bleiben. Du bistauch nicht verpflichtet, in der Schule zu sagen, dass es ADHS hat. Wobei es manchmal ganz gut ist, wenn die Schule Bescheid weiss. Aber diese Entscheidung musst du alleine treffen, denn da kommt es auch auf das Vertrauensverhältnis zur Schule drauf an.
Wenn du allerdings einen Nachteilsausgleich (für was? -> bitte mehr Infos) geltend machen möchtest, wirst du den Bericht wohl abgeben müssen.
Bitte gib uns doch etwas mehr Infos. Dann können wir dir besser weiterhelfen.
LG
Simone
Hallo simone und hallo mama4kids,
sorry wenn ich euch verwirrt habe,war sehr in eile.
Es ist so, wie Simone vermutet:
Mündliches Abschlußgespräch war Anfang Juli, dann musste ich
erst den Betrag für ein ausführliches Attest überweisen und
nun haben wir es schriftlich.
Bin eben noch unsicher,was nun alles zu tun ist und möchte
nichts falschmachen bzw. aus Euren Erfahrungen lernen.
Wollte nur vorbereitet sein, falls die Lehrerin (war nicht immer
ganz ehrlich zu mir) oder Rektorin (man hört so einiges) mich darauf ansprechen.
Denn die Lehrerin hatte auf eine Testung bestanden (was ja wohl richtig war),aber
"nur" wegen seiner Konzentrationsschwäche. Ausage: Erst wenn das Attest vorliegt, kann Sie
meinen Sohn anders behandeln. Deshalb meine Frage.
Den Nachteilsausgleich für Deutsch (Lesestörung) muss ich ja bei der Schulpsychologin
beantragen und dazu braucht sie das Attest und diverse Schriftproben.
Den Termin bei der Lehrerin wollte ich, wegen der Wiederholung der 2.KL., weil lt. ihrer
Aussage muss sie das schriftlich bei der Schulleitung beantragen.
Aber irgendwie habe ich das Gefühl, das sie mich jetzt ein bisschen hängen läßt.
Thema Vertrauensverhältnis? - bin ein sehr skeptischer Mensch.
Falls noch was unklar ist, fragt bitte nochmal nach.
Danke für Eure Antworten.
Grüße
sunshine
Hi sunshine,
versuch bitte nicht, jetzt gleich alles übers Knie zu brechen. Jetzt habt ihr eine Diagnose, daraufhin wird sich die Frage nach der Therapie stellen. Wenn also dein Kind in die dritte Klasse versetzt werden kann, dann lass es auch in die dritte Klasse gehen. Erste Ergebnisse gleich welcher Therapie werden sich erst im nächsten Schuljahr zeigen - warte also erst mal ab. Mir sind zahlreiche Fälle bekannt, da wurden Kinder zum Halbjahr von der dritten in die zweite Klasse zurückversetzt. Das ist dann, wenn es sein muss, weitaus sinnvoller, als das Kind freiwillig die zweite Klasse wiederholen zu lassen.
Und um mama4kids und Simone nachzubabbeln: In der Schule musst du weder sagen, dass dein Kind ADS hat, noch musst du ein Attest darüber vorlegen. Nur wenn du davon überzeugt bist, dass das deinem Kind weiterhilft, kannst du was dazu sagen oder auch was Schriftliches dazu vorlegen. Doch wie Simone schon schrieb: In der Diagnose selbst steht sehr viel Vertrauliches drin; diese Infos solltest du der Schule nicht überlassen.
Viele Grüße
Susanne
- Kinder mit ADHS - Selbsthilfe für Eltern - ARCHIV
- ADHS Selbsthilfe für Eltern - 2013, 2012, 2011
- ADHS Selbsthilfe für Eltern - 2010, 2009, 2008
- ADHS Selbsthilfe für Eltern - 2007, 2006, 2005
- Medis - Archiv 2008-2010
- Medis - Archiv 2005-2007
- Bücher
- Willkommen in unserem Forum
- Kinder mit ADHS - Selbsthilfe für Eltern
- Selbsthilfe für Erwachsene mit ADHS
- Frauen und Mädchen mit ADHS
- Diagnostik, Therapie, Medikation
- ADHS und Autismus
- Plauderecke
Jetzt anmelden!
Jetzt registrieren!