ich will eine Baustelle weniger

12.11.2017 17:24 (zuletzt bearbeitet: 12.11.2017 17:52)
#1
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Hallo!
Ich kämpfe schon fünf Jahre um meine Rente.
Wer kennt einen Gutachter nach § 109 SGG?
Danke für die Hilfe.
Freundliche Grüße
Die Sinnflut


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12.11.2017 18:02 (zuletzt bearbeitet: 12.11.2017 19:01)
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#2
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Hallo Die Sinnflut,

ich kann dir keinen Gutachter empfehlen, allerdings empfiehlt sich bei der Auseinandersetzung mit der Deutschen Rentenversicherung immer einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen. Diese sollten dann auch wissen, welcher Gutachter in Frage kommt.

Unterstützt denn dein Arzt (im günstigsten Fall Psychiater) dein Rentenbegehren? Kennt dieser ggf. geeignete Kollegen, die als Gutachter tätig sind?
Sonst ist auch eine Mitgliedschaft in einem der Sozialverbände oft hilfreich.

Hast du dich ggf. an eine örtliche Selbsthilfegruppe gewandt? Vielleicht kann man dir da mit einem Tipp weiterhelfen.

Manchmal ist es auch von Nutzen, nach einem auch im Widerspruch abgelehnten Rentenantrag (ggf. nochmal) eine medizinische Rehabilitation über den RVT zu beantragen. (Grundsatz des RVT ist Reha vor Rente.) Diese dann unbedingt in einer Rehaklinik durchführen, die sich mit ADHS auskennt (es gibt nicht viele, aber es gibt sie). Zum Ende der Reha wird ein Leistungsbild in Bezug auf die letzte Tätigkeit (außer bei Arbeitslosen) und für den allgemeinen Arbeitsmarkt erstellt. Fällt dieses Leistungsbild dann so aus, dass du auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch unter 3h tgl. leistungsfähig bist, ist dir ohne weitere medizinische Prüfung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu gewähren. Die Einschätzung der Rehaklinik ist für den RVT bindend und wird nicht angezweifelt, da die Ärzte zu ihrer Einschätzung nach einer i.d.R. 5 wöchigen Rehazeit gelangen. (Bist du vor dem 02.01.1961 geboren, gelten noch "günstigere" Voraussetzungen. Ebenso für die Bewilligung einer Teil-EM Rente. Das alles weiß ein Fachanwalt für Sozialrecht.)

Nun sind 5 Jahre Kampf um die Rente lang... Ich kenne Fälle, die sich inklusive Sozialgerichtsverfahren 3 Jahre hinziehen. Oft enden diese aber auch mit einer Ablehnung der Rente.



Ohne nähere Einzelheiten zu kennen, ist dass nur das, was mir dazu spontan einfällt....
Alles Gute.
________________________________________________

Ungeduld hat häufig Schuld. Wilhelm Busch


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12.11.2017 18:07
#3
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Hallo Die Sinnflut,

willkommen bei uns! Schön, dass du dich jetzt dazu durchringen konntest, einen Beitrag zu schreiben - Du hast dich ja schon vor Monaten registriert.

Deinen Vornamen habe ich in deinen Benutzernamen umgeändert. Wir möchten hier im öffentlichen Forum unsere User davor bewahren, allzu viele persönliche Daten offenzulegen. Aus diesem Grund frage ich dich auch nicht nach deinem Wohnort. Der Gutachter sollte ja nicht unbedingt 500 km weit weg sein.

Sofern du für weitere Infos von JaNi persönliche Daten angeben müsstest, schreibe es hier bitte. Wir können dir dann Zugang zu den geschlossenen Foren ermöglichen.

Viele Grüße
Susanne

Lesen gefährdet die Dummheit

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12.11.2017 18:12
#4
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Danke für die freundliche Begrüßung.
die Sinnflut


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12.11.2017 18:15 (zuletzt bearbeitet: 12.11.2017 19:20)
avatar  JaNi
#5
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Sorry Susanne... der Name stand im Post.

Edit: Alles gut, JaNi - du warst eben schneller als ich! SusanneG

Ungeduld hat häufig Schuld. Wilhelm Busch


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12.11.2017 18:19
#6
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Hallo JaNi,
danke für Deine Tipps. RVT wurde mir nicht angeboten. Ich hatte 5 Arbeitsplätze auch alleine gefunden. Doch ist das ganze auch eine politische Sache. Ich bin in einer Selbsthilfegruppe usw.. Ich bitte um Entschuldigung das ich mich jetzt kurz fasse, doch ich muß heute noch dringend etwas erledigen und dies schiebe ich gerne weiter nach hinten. Ist halt so!
Freundliche Grüße
die Sinnflut


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12.11.2017 18:37
avatar  JaNi
#7
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Zitat von die Sinnflut im Beitrag #6

RVT wurde mir nicht angeboten.

Du meinst eine medizinische Rehamaßnahme? Na ja, das ist sehr unterschiedlich. In der Regel gehen die Leute erst in die Reha und wenn diese die Erwerbsfähigkeit nicht wieder hergestellt hat kommt der EM Rentenantrag.

Leider deckt sich die subjektive Einschätzung zum Leistungsbild oft nicht mit der Einschätzung der Klinik. Deshalb wäre immer eine passende Klinik (bei uns eben unbedingt eine die sich mit ADHS und den Komorbiditäten auskennt und die daraus resultierenden Einschränkungen auch richtig einschätzt) zu empfehlen. Schon im Antrag können Klinikwünsche geäußert werden, diese werden i.d.R. auch berücksichtigt, wenn die Klinik ein Vertragspartner der Rentenversicherung ist.

Wenn du noch nie eine medizinische Reha gehabt hast, wäre ein Antrag vielleicht zu überlegen.
Die Rentenversicherung muss diese Reha nicht "anbieten", macht es auch nur selten, so meine Erfahrung.
Aber einen Antrag stellen kann man auch von selbst. Soweit ich es kenne, wird dann der Rentenantrag erstmal zurück gestellt, bis die sozialmedizinische Einschätzung der Rehaklinik vorliegt.

Nun ist der bestmögliche Weg natürlich immer vom Einzelfall abhängig. Weshalb ich immer einen Fachmann zu Rate ziehen würde. Alleine kämpft man oft gegen Windmühlen.
_____________________________________________

Ungeduld hat häufig Schuld. Wilhelm Busch

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13.11.2017 09:07 (zuletzt bearbeitet: 13.11.2017 10:59)
#8
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Guten Morgen JaNi,
ich hatte schon zwei RVTs. ...
...

Freundliche Grüße
die Sinnflut

Der Thread wurde hier geschlossen. Die Diskussion wird im geschlossenen Forum fortgesetzt. SusanneG


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