§35a
mandel
ich hab meinen kopf oben.keine sorge.
wenns um die rechte meines sohnes geht kann ich ziemlich stur sein.ich hab bisher immer seine rechte durchgesetzt bekommen und ich bin überzeugt das es auch diesmal so sein wird.bin ja geborene optimistin.
für die kasse ja..da muss man einen behindertenstatus haben,der auch schon beantragt ist,genauso wie ich nun pflegegeldantrag gestellt habe.eines davon bekomme ich sicher durchgedrückt.
ansonsten gibt es eine richtlinie des kultusministeriums wo es um schülertransport geht.die greift sobald der schulweg zu weit oder zu gefährlich ist.beides ist bei unserem weg fakt.denn es sind 25 km pro weg,mit den öffendlichen müsste er am hauptbahnhof in die s-bahn umsteigen.wenn das für einen 9 jährigen mit adhs nicht gefährlich ist...was dann?!
dsweiteren gibt es einen passus im 35a das auch der weg zur schule zu den leitungen gehört(auch bei privaten einrichtungen)
also...irgendwer wird eben zahlen müssen....um den fahrdienst zu finanzieren.komm was da will.
im zweifel hänge ich das an die große glocke das niemand sich für den schulweg verantwortlich fühlt.
bei uns fängt der kindi um 7.30 uhr an...um k.nach esslingen zu bringen muss ich im frühverkehr über den pragsattel und durch cannstadt..was da morgends los ist weist du ja.autobahn kann ich vergessen weil die zufahrt wegen baustelle bis jahresende gesperrt ist.ich würde dann ca. 90 min.für den weg benötigen sagt mein palm(der auch verkehrsaufkommen berücksichtigt)..es ist also auf diese weise nicht machbar....also müsste ich wieder meinen schwiegerpapa anbetteln zu fahren oder meine tochter in den kindi zu buchsieren.ne weile würde er das auch sicher gern machen,aber er ist 73 jahre und hat seine kinder groß.
außerdem ist es eine frage des prinzips...ich hab einfach KEINE lust mir noch weiter von behörden,ämtern,kassen etc auf der nase rumtanzen zu lassen und mein sohn muss das dann büssen.
die behörden haben bei esslingen A gesagt und auch die empfehlung dahin ausgesprochen...nun sollen sie auch B sagen...basta
sorry wenn ich so wüst drauf bin...mich regt das schrecklich auf...ich hab auchnoch zahnweh(weisheitszahn gezogen)und darf gerade weder rauchen noch kaffee trinken...das macht mich ganz
liebe grüße mandel...
moni
der sinn des lebens? atmen das man nicht erstickt..*g*
Hallo Moni,
hab auch mal gelesen, dass die Übernahme der Fahrkosten zu den Leistungen gehört. Du wirst sicher wissen, wo genau das steht (und wenn nicht, wirst Du es finden, das weiss ich!)
Weißt Du auch, dass ein Antrag, den Du an eine Behörde stellst(Übernahme der Fahrkosten), von DIESER Behörde an die richtige Behörde weitergeleitet werden muss?? Denn wir Laien können ja nicht ALLES wissen (wir sind ja eh schon halbe Profis, gelle?) Wo DAS nun allerdings steht, kann ich Dir im Moment nicht raussuchen, aber Du findest des!
Liebe Grüße
mama4kids
Freu Dich wenn es regnet - Es regnet auch, wenn Du Dich nicht freust!
desweiteren hab ich ne beschwerde ans kultusministerium geschickt...einen sehr höflichen tritt in den popo sozusagen..sowas kann ich am besten wenn ich eh schlechte laune habe..da mit dann komischerweise das formulieren sehr leicht fällt.
ich bin seit 5 monaten dabei unser leben aufzuräumen,zu ordnen und die qualität um 100 % zu verändern....und ich höre nicht auf bis ich entweder mit dem kopf durch die wand bin oder stecken bleib.(strenzeichen widder eben)
das was du meinst hjab ich schon gefunden..steht auf den seiten des landratsamtes.
aber als kleinen trost hab ich uns gestern nen wohnwagen gekauft..*g*....wieder ein stück qualität im leben..und auslauf für die kinder*g* und ab und zu einmal mehr füße hoch für mama.......man merkt das ich gerade eine geraucht hab....oder?
der sinn des lebens? atmen das man nicht erstickt..*g*
So, jetzt hab ich doch mal bei der Rechtsschutzversicherung angerufen.
Kostenübernahme - war ja klar - erst dann, wenn es tatsächlich zur Klage kommt.
Eine Unterlassungsklage kann frühestens 6 Wochen nach erfolgtem Widerspruch eingereicht werden.
Die sind bei uns ja jetzt dann am Dienstag vorbei. Wobei ich ja nicht gleich klagen will, sondern unserem JA erstmal per Anwalt klar machen möchte, dass wir im renitenten LB nicht auf der Brotsuppe dahergeschwommen kommen, sondern durchaus in der Lage sind, uns zu wehren. Wenn dann allerdings kein positiver Bescheid eintrudelt, werde ich auf jeden Fall klagen.
LG
Simone
wir lieben unsere Kinder - auch dann, wenn anderes es gerade mal nicht können
Hi Simone,
das, was du meinst, heißt Untätigkeitsklage, und die Frist sind vier Wochen. Und wenn du dann einen (rechtsmittelfähigen) ablehnenden Bescheid kriegst, ist erst mal nix mit Klage, dann kommt erst ein Widerspruchsverfahren.
Such dir bitte einen Anwalt, der sich auf Verwaltungsrecht spezialisiert hat. Und dann glaub dem, was er sagt - die von der Rechtsschutzversicherung wissen nämlich auch nicht alles (die tun bloß so *hmpf*).
Viel Erfolg,
Susanne
Neieiein, Simone,
das ist eben NICHT das gleiche!!! Du brauchst einen Anwalt, der sich auf VERWALTUNGSRECHT spezialisiert hat - möglichst einen, der nicht bloß Jurist, sondern auch noch Verwaltungsfachwirt ist. Jadoch, sowas gibt's wirklich. Wo? Gelbe Seiten, Rechtsanwälte, Verwaltungsrecht.
Der Unterschied zwischen Verwaltungsrecht und Sozialrecht? Nehmen wir mal an, dein Auto streikt. Gehst du dann damit zum Mediamarkt???
Grüßle
Susanne
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