§35a
So. Jetzt ist es erst mal amtlich. Unser Widerspruch zur Ablehnung der Kostenübernahme nach § 35a wurde zurückgewiesen. Jetzt bleibt uns glaub ich nur noch der Weg der Klage, oder?
Ich bin total frustiert, zumal die Begründung in sich nur Widersprüche birgt. Müssen unsere Kinder erst mal so richtig tief in der Sch..... (sorry) sitzen, bevor jemand bereit ist, ihnen zu helfen? Warum müssen unsere Kinder erst Depressionen bekommen und Schulverweigerer sein? Ich versteh die Welt nicht mehr.
Eine total frustrierte und traurige
Simone
wir lieben unsere Kinder - auch dann, wenn anderes es gerade mal nicht können
Hallo Simone,
es ist leider so, daß erst das Kind in den Brunnen gefallen sein muß, bis man Hilfe bekommt.
Wir haben das auch schon hinter uns und ich war genau so gefrustet wie du. Mittlerweile seh ich alles viel entspannter, da für uns der Zug eh schon abgefahren ist. Aber du hast noch 2 kleinere Kinder, die die Hilfe brauchen. Also schlaf ein paar Nächte darüber und dann entscheide, was für deine Kinder wichtig ist.
LG
Gabi
Hi Simone,
jepp, jetzt käme die Klage, und zwar beim VERWALTUNGSGERICHT. Ich kenn die Fristen im Verwaltungsrecht nicht wirklich, aber sieh zu, dass du das innerhalb von vier Wochen ab Zugang des Ablehnungsbescheids gebacken kriegst - und denk dran, der Anwalt braucht auch noch ein paar Tage. Also nimm möglichst schnell Kontakt auf und lass dich beraten.
Grüßle
Susanne
Jou Susanne. 4 Wochen ab Zustellung des Ablehnungsbescheides. Beim Anwalt hab ich auch schon angerufen. Er ruft mich hoffentlich am Montag zurück. Jetzt gehts ans Eingemachte.
Aufauf in den Kampf. Gestern war ich total frustriert, aber erst mal sehen, was Anwalt spricht.
LG
Simone
wir lieben unsere Kinder - auch dann, wenn anderes es gerade mal nicht können
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