Förderschule
Hi Roxy,
GK in Dresden findest du hoffentlich unter http://www.adhs-deutschland.de.
Eilige Grüße
Susanne
Hallo Roxy,
deine Situation kann ich gut verstehen, bei mir waren sie schon so schlau und haben den Antrag gestellt ohne mich überhaupt darüber aufzuklären daß ich auch gewisse Rechte hab.
Sicher können die das auch ohne deine Unterschrift einleiten allerdings können sie sich dann immer noch Zeit lassen bis zum 15 Februar. Erst bis dahin muß dieser Antrag bei den zuständigen Stellen vorliegen. Erziehungsberechtigte können diesen Antrag jederzeit stellen. Schon seltsam warum die dich unbedingt dazu kriegen wollen das zu unterschreiben.
Zum weiteren hat man dich eigentlich darüber informiert daß du das Recht hast die Einrichtung einer Förderkommission zu beantragen? Man muß dir auch ein entsprechendes Formblatt aushändigen. Diese Förderkommission muß bis zum 1.Mai eines jeden Jahres eingerichtet sein.
Es würde hier zu weit führen dir alle infrage kommenden Gesetze aufzulisten aber du kannst wenn du willst gerne die links von mir haben, dort kannst du selbst alles nachlesen.
Ich drück euch die Daumen und laß dich nicht von denen unter Druck setzen. Mach dich schlau sieh dir deine Rechte an und gib ihnen die passenden Antworten. Einige werden dann mit Sicherheit merken daß man dich nicht einfach so überfahren kann.
Liebe Grüße Lara
Hi Roxy,
falls irgendein Antrag bis 30.11. irgendwo eingereicht werden muss - nur zu. Aber OHNE deine Unterschrift!!! Bei deinem Kind läuft die Diagnostik; irgendwann werden dir hinreichend kompetente Leute sagen, zu welcher Diagnose man gekommen ist, und man wird dir konstruktive Therapievorschläge machen. Dann kann es durchaus sein, dass du irgendwann irgendwo irgendeinen Antrag stellen wirst. Doch diese Entscheidung treffen die Eltern.
Wenn die Schule irgendwo irgendeinen Antrag stellen will, soll sie es tun. Doch lass dich bitte nicht unter Druck setzen, irgendetwas zu unterschreiben, wo du nicht vollkommen dahinterstehst.
Viele Grüße
Susanne
Hi Susanne,
natürlich hast du recht mit der Aussage daß das Schulwesen Ländersache ist, und es gibt meines Wissens auch keine Bundeseinheitliche Regelung allerdings sind viele Gesetze ähnlich und es gibt links zu (fast) allen Regelungen im Netz, auch wenn die teilweise schwer zu finden sind. Niedersachsen, NRW, RLP und Bayern sind da ja gut bestückt mit Internetseiten und mann kann viel daraus lernen.
Aus den Gründen hab ich auch nicht angefragt ob ich einen link ins forum stellen darf sondern die per pn angeboten, denn es kann leider nicht jeder die Gesetze und Verordnungen auf sich anwenden.
Ich hab mich in meinem Beitrag auch leider etwas ungeschickt ausgedrückt wie mir jetzt klar wird, ich wollte eigentlich nicht zum Ausdruck bringen daß jeder diese Rechte hat, sondern nur andeuten daß es Rechte gibt die auch die Schulen einhalten müssen, und vor allem daß viele (nicht einmal die Schulleiter) diese Rechte kennen.
Gruß Lara
Hi Lara,
vielen Dank für Deine Tipps. Von der Förderkommission und dem Faltblatt habe ich auch gelesen (im Netz). Aufgeklärt haben die mich darüber überhaupt nicht. Das will ich am Montag auch mit ansprechen. Allerdings habe ich das mit der Förderkommission nicht wirklich kapiert. Sie besteht wohl aus Eltern, Schulleiter und Klassenleiterin. Was bitte bringt das? Wofür ist diese Kommission gut.
Kann mir das jemand näher erläutern?
Gruß Roxy
Hi Roxy,
soweit ich weiß kann die Förderkommission auch Unterlagen von Ärzten, medizinischen Einrichtungen und ähnlichem zu Rate ziehen, deine Einwilligung mal vorrausgesetzt.
Bei uns sollte ja lediglich ein Sonderschullehrer überprüfen ob mein Sohn von der Schule runter muß und ich finde eine einzige Aussage ist dafür wohl nicht geeignet also würde ich auf jeden fall die Kommission einberufen denn mehrere Personen unter einen Hut zu kriegen ist doch schwerer. Ich will keinem eine Absicht unterstellen aber für mich sieht sowas stark danach aus.
Außerdem kannst du oder ein Vertreter deines Vertrauens auch an den Sitzungen der Kommission teilnehmen. Du läufst also nicht so schnell Gefahr daß da einfach ein Schulleiter hingeht und ein Gutachten erstellen läßt (wobei ja bekanntlich eine Krähe der anderen kein Auge aushackt) und das als eizigstes maßgebend ist.
Auch wird immmer gesagt daß Personen des Schulpsychologischen Dienstes gehört werden sollen aber wir z.b. haben nie einen gesehen also kann ich dir nur empfehlen dich mit dem Gesetz vertraut zu machen und die maßgebenden Leute mal einen Schuß vor den Bug zu setzen. Es ist immer gut informiert zu sein und mit Paragraphen antworten zu können.
Ich hab die Erfahrungen gemacht daß ganz schnell versucht wird das Thema zu wechseln wenn du ihnen mit Paragraphen kommst auf die sie dann keine Antwort wissen. (meist weil sie den betreffenden gar nicht kennen)
Bleib einfach stur und verlange eine Antwort.
Ich drück dir feste die Daumen
Gruß Lara
hallo lara,
da wäre ich auch froh, wenn du die links für die gesetzestexte weiterleiten würdest.
ich bin z.B. auf der suche nachdem paragraphen, der regelt, wie lange ein grundschulkind im schulbus durch die stadt gekarrt werden darf.
und du hast recht, bei so heiklen themen wie der beschulung des eigenen kindes, kann mann nicht genug fachwissen ansammeln.
liebe grüße rumpelstilzchen
Hi Rumpelstilzchen,
ich hab inzwischen die verschiedendsten Gesetzetexte angesammelt und nicht nur aus meinem Bundesland, aber über das Transportwesen bin ich bisher nicht fündig geworden, ich werd mich aber weiter umsehen.
Konkret kann ich daher aber auch nur was sagen wenn es sich dann auch um Bestimmungen handelt die dein Bundesland auch betreffen.
Ich stöber inzwischen für mein Leben gerne in Gesetzestexten rein nur um auf dem Laufenden zu bleiben. Ich meld mich bei dir wenn ich was gefunden habe.
Gruß Lara
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